Sehr geehrte Eltern,
ich hoffe, Sie konnten trotz der beunruhigend stark steigenden Infektionszahlen auch in unserer Region schöne Herbstferien verbringen. Für die Schülerinnen und Schüler unserer Schule gibt es vorerst keine gravierenden Änderungen gegenüber der Situation vor den Herbstferien. In Einzelnen möchte ich auf einige Punkte neu bzw. wiederholend hinweisen:
- Stundenplan
Aus organisatorischen und personellen Gründen kommt es in allen Klassen zu Veränderungen im Stundenplan. Ebenfalls aus organisatorischen Gründen müssen wir in den nächsten Tagen zeitweise Vertretungspläne umsetzen. Bitte beachten Sie die Mitteilungen durch die Klassenleitungen. - Stoßlüften
Laut Anordnung des Ministeriums wird alle 20 Minuten eine Stoßlüftung in den Klassenräumen durchgeführt. Damit wird in einfacher Weise gewährleistet, dass Frischluft in die Klassenräume geleitet wird. Für diese Phasen sollten Sie Ihrem Kind geeignete Kleidung mitgeben. Sweatshirt- und/oder Windjacken sowie leichte Mützen bieten sich besonders an. - CO2-Ampel
Die Stadt Heimbach wird für jeden Klassenraum (OGS-Raum) eine CO2-Ampel in den nächsten Tagen zur Verfügung stellen. Spätestens beim Umspringen der Ampel von grün auf orange muss gelüftet werden, damit der Klassenraum wieder ausreichend mit Frischluft angereichert wird. - Sportunterricht
Nach Rücksprache mit der Stadt Heimbach können wir die Turnhalle für den Sportunterricht wieder freigeben. Dies ist allerdings mit verschiedenen Auflagen verbunden. Durch ein regelmäßiges Stoß- und Querlüften wird immer wieder Frischluft in die Turnhalle geleitet. Dadurch kommt es insgesamt zu einer allgemeinen Absenkung der Temperatur in der Turnhalle. Aus diesem Grund müssen die Schülerinnen und Schüler in angepasster Sportkleidung auch im Hallensport erscheinen. Wenn die Witterung es zulässt, kann auch weiterhin Sport draußen durchgeführt werden. Die Entscheidung trifft die Sportlehrkraft. Wenn Ihr Kind Sport hat, muss es in entsprechender Kleidung (Trainings-oder Jogginganzug) zur Schule kommen. In der Schule müssen jederzeit Hallenturnschuhe vorgehalten werden. Das Umziehen für den Hallensport wird in den Klassen 1 und 2 im Klassenraum durchgeführt. Bei den älteren Jahrgänge Klassen 3 und 4 wird entzerrt. Die Jungen ziehen sich im Klassenraum um. Die Mädchen ziehen sich bei Bedarf in den Umkleiden der Turnhalle um. Kontaktintensive Sportarten werden nicht durchgeführt. In bestimmten Situationen kann das Tragen einer Maske (z.B. bei Hilfestellungen im Turnen) nötig sein. Die Sportlehrkräfte machen die Kinder regelmäßig darauf aufmerksam, dass sie sich während der Sportstunden nicht ins Gesicht greifen sollen. Nach der Sportstunde müssen die Hände gereinigt bzw. desinfiziert werden. - Sitz- und Aufstellordnung
Nach den Herbstferien können die Klassenleitungen neue Sitzordnungen einführen. Diese sind dann für die nächste Zeit fest. Das paarweise Aufstellen orientiert sich ebenfalls an der neuen Sitzordnung. Hintergrund dieser Maßnahme ist weiterhin die Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten bei Covid-19- Fällen im Schulbereich. - Busplan
Wie bereits vor den Ferien angekündigt, werden die Buslinien 1 und 2 getauscht. Mit dem frühen Bus kommen die Kinder aus Vlatten und aus dem Bereich der Busaltestelle Heimbach Volksbank. Die Kinder aus Düttling, Hergarten und der Bushaltestelle Hillbach nehmen die spätere Linie (Plan hängt als Anlage an). Das Tragen des Mund-Nasenschutzes ist sowohl an den Haltestellen als auch im Bus zum Schutz aller unbedingt einzuhalten. - Mund-Nasenschutz in der Schule
Gegenüber der bisherigen Praxis ändert sich für unsere Schülerinnen und Schüler im Schulalltag nichts. Sobald der Schüler/die Schülerin sich in Bewegung setzt, wird der Mund-Nasenschutz getragen. Auf dem Platz bei Anwesenheit der unterrichtenden Lehrkraft kann die Maske abgenommen werden. - Abstandsregelungen
Bei Gängen im Gebäude ist verstärkt auf die Mindestabstandsregel von 1,5 Metern zu achten. Einbahnstraßenregelungen und Pausenreviere schränken die Anzahl der Kontaktbegegnungen weiterhin ein. - Bläserklasse
Der Probenunterricht der Bläserklassen findet weiterhin in der Turnhalle unter den bekannten Hygienevorschriften statt. - Blockflötenunterricht (MGS 1 und MGS 2)
Die musikalische Grundschule findet unter Beachtung der gültigen Abstandsregelungen und Hygienevorschriften für das Musizieren im Interimsmusikraum der Schule im ersten Stock (linker Trakt) statt. - Fußball-AG
In der Fußball-AG wird man weiterhin in der Regel draußen unterrichten. Bei technischen oder taktischen Elementen, also in Phasen, wo die körperliche Belastung und der Körperkontakt zu anderen niedrig sind, kann auch auf die Halle ausgewichen werden. - St. Martin
Da der traditionelle Martinsumzug der Schule in Heimbach ausfallen muss, führen wir mit den einzelnen Klassen alternativ kleine Umzüge auf dem Schulgelände bzw. auf dem Meuchelberg durch. Die Stadt Heimbach wird für jeden Schüler bzw. jede Schülerin Wecken zur Verfügung stellen. Die kleinen Umzüge sind geplant in der Zeit vom 06.11. bis 13.11.2020. Weitere Details dazu werden in den nächsten Tagen folgen. - ESIS-Informationssystem
Leider haben immer noch nicht alle Eltern ihre Mailadresse für unser Informationssystem abgegeben. Nach jetzigem Stand werden wir dennoch die ersten Briefe über das neue System in der ersten bzw. zweiten Woche nach den Herbstferien verschicken können.
Zusammen mit dem Schulträger versuchen wir in der Schule für alle eine möglichst sichere Lernumgebung zu schaffen. Dennoch kann es jederzeit zu einem Infektionsgeschehen in den Klassen kommen. Niemand kann sich momentan zu 100% schützen. Wir können allerdings die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Infektionen kommt, durch unser tägliches Verhalten deutlich senken.
Auch wenn es schwer fällt, so sollten wir die momentanen Auflagen oder Empfehlungen ernst nehmen und entsprechend umsetzen.
Bleiben Sie gesund!
Bewegung an der frischen Luft stärkt besonders unsere Kinder!!!
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen letzten Feriensonntag!
Herzliche Grüße
Joachim Dunkel
Erinnerungen zum Thema: Krankmeldung, Corona-Testung, Symptome im Schulalltag, Erkrankung zu Hause
• Krankmeldung
Mit der kühleren Jahreszeit hält auch wieder der saisonal übliche Schnupfen Einzug in die Schulen. Hat Ihr Kind Schnupfen und keine weiteren Symptome, so bleibt das Kind 24 Stunden zur Beobachtung zu Hause. Die Schule ist zu benachrichtigen! Wenn nach 24 Stunden Beobachtungszeit kein weiteres Symptom hinzugekommen ist und stattdessen Besserung erkennbar ist, so kann das Kind wieder zur Schule kommen. Zeigt Ihr Kind dagegen weitere Symptome wie Husten, Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs- und Geschmacksinns, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen und allgemeine Schwäche, so müssen Sie die Schule informieren und sich mit Ihrem Arzt in Verbindung setzen. Das vom Schulministerium zur Verfügung gestellte bunte Ablaufschema haben Sie vor einigen Wochen bereits erhalten.
Muster (I) für ein Entschuldigungsschreiben:
Liebe Klassenleitung,
unser Kind____ hat noch Schnupfen. Nach 24 Stunden Beobachtungszeit ist kein weiteres Symptom hinzugekommen. Ansonsten ist das Kind beschwerdefrei, so dass wir davon ausgehen, dass es wieder zur Schule kommen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift (nach Möglichkeit beider Erziehungsberechtigten)
- Corona-Testung
Kommt es bei Ihrem Kind zu einer Corona-Testung, so ist eine Isolation des Kindes erforderlich. Die wichtigsten Regeln sind dann:
– Abstand (mindestens 1,5 m)
– gute Handhygiene
– bei Kontakt zu anderen: Mund-Nasenschutz tragen
Während Sie auf das Testergebnis warten, dürfen Geschwisterkinder ohne Symptome weiterhin zur Schule! Sollte das Testergebnis positiv sein, so wird vom Gesundheitsamt eine häusliche Quarantäne ausgesprochen. Die Schule wird informiert und mindestens die Klasse wird ebenfalls in Quarantäne geschickt. Darüber hinaus werden alle direkten Kontaktpersonen getestet. Um das Infektionsgeschehen abzuklären und einzudämmen wird es in der Schule vorübergehend mindestens zu Teilschließungen von Klassen und Betreuungsgruppen kommen. Für diesen Fall bitten wir Sie schon jetzt um Verständnis und Mithilfe. - COVID-19 Symptome im Schulalltag
Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen. Bis zum Verlassen der Schule sind sie getrennt unterzubringen und angemessen zu beaufsichtigen. Die Situation muss dokumentiert werden (Datum, Unterrichtsstunde, am Präsenztag teilnehmende Schülerinnen/Schüler und Lehrkräfte, Sitzordnung). Die Daten dienen, wenn nötig, der Nachverfolgung von Kontaktpersonen. Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen. - Wenn mein Kind zu Hause erkrankt…
Zeigt Ihr Kind eines oder mehrerer dieser Erkrankungssymptome wie trockener Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, allgemeine Schwäche, so ist die Schule zu benachrichtigten. Ebenfalls ist ein Arzt, Kinderarzt oder ärztlicher Bereitschaftsdienst zu kontaktieren. Der Arzt / die Ärztin entscheidet über die Durchführung einer Corona-Testung. Unterbleibt aber die Testung (!), so muss das Kind solange zu Hause bleiben, bis 48 Stunden keine Symptome mehr nachweisbar sind. Dies ist von den Erziehungsberechtigten schriftlich zu bestätigen.
Muster (II) für ein Entschuldigungsschreiben:
Liebe Klassenleitung,
unser Kind ___weist seit 48 Stunden keine Symptome auf. Wir gehen davon aus, dass es ohne Risiko wieder zur Schule gehen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift (nach Möglichkeit beider Erziehungsberechtigten)