Schönblick von A-Z

Arbeitsgemeinschaften

siehe bewegte Schule und OGS

Anmeldung

In der Zeit nach den Herbstferien bis Mitte November werden die zukünftigen Schulkinder in der Grundschule angemeldet. Jedes Kind, das bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, ist schulpflichtig. Kinder, die mehr Lernzeit benötigen, sollen in der Schuleingangsphase (bis zu drei Jahren) in der Schule gezielt unterstützt und gefördert werden. Die Grundschule und die umliegenden Kindertagesstätten kooperieren miteinander, damit der Übergang in die Schule gut gelingt. So besuchen die zukünftigen Schulkinder zusammen mit ihren Erzieherinnen und Erziehern die Grundschule und nehmen am Unterricht teil. An einem Spielenachmittag lernen die Kinder das Schulgebäude und das Lehrkräfteteam kennen. Beim Durchlaufen der Spielstationen macht die Schule Beobachtungen zu unterschiedlichen Kompetenzbereichen.

Außerschulische Lernorte

siehe außerschulische Lernorte


Beurlaubung vom Unterricht

Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Unterrichtsveranstaltungen teilzunehmen. Eine Beurlaubung von bis zu drei Tagen kann aus wichtigen Gründen die Klassenlehrkraft genehmigen. Längere Beurlaubungen erteilt nur die Schulleitung. Ein Antrag muss schriftlich mindestens eine Woche vorher gestellt werden. Vor und nach Ferien (auch beweglichen Ferientagen) ist keine Beurlaubung möglich.

Bewegungspausen

siehe bewegte Schule, Leitmotiv gesund und nachhaltig & Klasse 2000

Bläserklasse

siehe Kultur in der Schule/Bläserklasse

Bücherei

Aus den Beständen der aufgelösten Stadtbücherei haben Sonja Müller und Ulrike Titz eine Schülerbücherei zusammengestellt. Die beiden Mütter ehemaliger Schüler betreuen diese. Jeden Mittwoch in der ersten Pause haben die Kinder die Möglichkeit dort Bücher zu entleihen.

Bundesjugendspiele

siehe bewegte Schule/Bundesjugendspiele

Bürozeiten

Das Sekretariat hat montags bis freitags in der Zeit von 07.45 – 10.00 Uhr geöffnet. Darüber hinaus ist in der Regel auch die Schulleitung telefonisch unter 02446-606 zu erreichen. Nachrichten können auch auf die Mailbox gesprochen oder auch per Mail an 187744@schule.nrw.de übermittelt werden.


Computer

siehe Leitmotive/digitale Schule


DEIF-Akte

Die Dokumentation eines erweiterten Förderbedarfes wird in dieser Akte festgehalten. Die Lehrerin im Gemeinsamen Lernen erstellt gemeinsam mit dem Klassenlehrer einen Förderplan, führt Elterngespräche und Förderkonferenzen durch.

Diagnostik

Zum Anmeldegespräch und während des Spielenachmittags wird eine Eingangsdiagnostik durchgeführt, die den Entwicklungsstand des Vorschulkindes zeigt.
HSP – „Die Hamburger Schreibprobe“ führen wir in allen Jahrgängen durch, um die Schreibkompetenz der Schüler*innen zu erfassen.
ERT – Der „Eggenberger Rechentest“ wird nach Bedarf am Ende des 1. Schuljahres bis Mitte des 2. Schuljahres durchgeführt. Hierbei wird die Rechenkompetenz der Schüler*innen erfasst.


Elternabend

Zu Beginn einer jeden Schuljahres findet in jeder Klasse eine Klassenpflegschaftssitzung statt. Im Rahmen derer die Eltern u.a. ihre Vertreter für die Schulpflegschaft wählen. Darüber hinaus findet kurz vor den Sommerferien ein Infoabend für die Eltern der kommenden Schulneulinge statt. Im vierten Schuljahr gibt es zwei weitere Termine: einen Infoabend zu den weiterführenden Schulen sowie eine Veranstaltung im Vorfeld der Abschlussfahrt nach Sluis. Bei besonderen Anlässen kommen bei Bedarf weitere Elternabende dazu.

Elternsprechtag

In den Klassen 1 bis 3 gibt es zwei Elternsprechtagswochen. In der Regel findet die erste Ende November und die zweite kurz vor den Osterferien statt. In diesen Wochen bieten die Klassenlehrkräft Gesprächstermine an.
Im vierten Schuljahr verhält es sich anders. Im Rahmen der ersten Elternsprechtagswoche findet ein Gespräch statt, in dem es um die Wahl der geeigneten weiterführenden Schule geht. Falls die Entscheidung schwierig ist, bietet die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer ein weiteres Gespräch Mitte Januar an.

Erziehungsvereinbarung

In der Erziehungsvereinbarung der Schule werden die unterschiedlichen Aufgaben aller am Schulleben beteiligten Personen beschrieben. Verantwortliches Handeln fördert die Persönlichkeitsentwicklung des Schulkindes und schafft ein gutes Schulklima . Siehe Erziehungsvereinbarung


Förderverein

siehe Förderverein


Gesundes Frühstück

siehe Leitmotive/gesunde Schule, Klasse 2000, Schulobst und Ackerschule

Gottesdienst

Siehe Schulleben/Gottesdienste

Grundschrift

Die Grundschrift wurde als Ausgangs- und Entwicklungsschrift im Auftrag des Grundschulverbands seit 2005 entwickelt. 2010 wurde das schriftdidaktische Konzept zum ersten Mal vorgelegt (Grundschulverband 2010). Kerngedanke ist: Aus der Erstschrift, den handgeschriebenen Druckschrift-Buchstaben des Schulanfangs, entwickeln die Kinder ihre individuelle gut leserliche und flüssig geschriebene Schreibschrift. Durch diesen direkten Weg soll die Unterbrechung der Schriftentwicklung durch die bisher in den Grundschulen auch praktizierten Ausgangsschriften (Lateinische Ausgangsschrift, Vereinfachte Ausgangsschrift oder Schulausgangsschrift) vermieden werden.


Herbstwanderung

siehe Schulleben/Ausflüge, Klassenfahrten, Herbstwanderung


Integrationshilfe

Für einige Kinder stellt die Bewältigung des Schulalltags eine besondere Herausforderung dar. Als Unterstützung werden diesen Kindern Integrationshilfen zur Seite gestellt. Sie begleiten die Schüler*innen während des gesamten Schultags. Sie geben so viel Unterstützung und Hilfestellung wie nötig. Die Integrationshilfen arbeiten im engen Austausch mit den Klassenlehrern, der GL- Lehrerin und den Eltern der Schüler*innen.


Karneval

siehe Schuleben/Aula-Feiern/Feste

Klassenfahrt

siehe Schulleben/Klassenfahrten und Leitmotive/Euregio/Schüleraustausch

Kommunikationswege

Mit ESIS (Abkürzung für Eltern-Schüler-Informationssystem) hat die Schule ein digitales Kommunikationssystem eingeführt. Das E-Mail-Verfahren hat viele Vorteile. Die Schule kann die Eltern schnell und zuverlässig erreichen. Durch das Öffnen eines Links bestätigen Sie automatisch, dass Sie die Nachricht erhalten haben. Darüber hinaus können Eltern digital oder per Telefon Kontakt zur Schule und zu den Lehrkräften aufnehmen. Für die tägliche Kommunikation nutzen viele Lehrkräfte auch sogenannte Mitteilungs- oder Postmappen, die die Kinder in ihrer Schultasche mitführen.

Kooperationen

siehe Leitmotive Ich+du/Kooperationspartner

Krankmeldung

Im Krankheitsfall des Schulkindes ist die Schule am ersten Fehltag ab 07.45 Uhr telefonisch oder per Mail an 187744@schule.nrw.de zu unterrichten. Bis spätestens 08.00 Uhr muss die Mitteilung vorliegen. Nach Genesung händigt die Schülerin / der Schüler eine schriftliche Entschuldigung über die Gesamtdauer und den Grund des Fehlens beim Klassenlehrer aus. Unentschuldigtes Fehlen wird im Zeugnis vermerkt.


Läuse

Kopflausbefall stellt eine meldepflichtige Krankheit dar. Sollten beim Schulkind Läuse festgestellt werden, so darf das Kind nicht am Unterricht teilnehmen, da eine hohe Ansteckungsgefahr besteht. Das betroffene Kind muss schnellstmöglich sachgerecht gegen den Lausbefall behandelt werden. Nach der Behandlung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass keine Weiterverbreitung der Kopfläuse anzunehmen ist. Ein ärztliches Attest ist daher nicht notwendig. Sollte ein Kind aber regelmäßig Läuse haben, so kann man davon ausgehen, dass bei den Erziehungsberechtigten das Problemverständnis gering ist. In diesem Fall ist ein ärztliches Attest vor dem Schulbesuch vorgeschrieben. Ist ein Kind Kontaktperson zu einem befallen Kind, so sind die Haare der Kinder aus der entsprechenden Gruppe auf Kopflausbefall zu kontrollieren. Die Erziehungsberechtigten erklären per Unterschrift, dass sie ihr Kind auf Läuse – und Nissenbefall untersucht haben.

Leistungskonzept

Das Leistungskonzept kann hier eingesehen/heruntergeladen werden (PDF)

Lernstudio

Das Lernstudio ist ein Gruppenraum in dem Einzel- und Kleingruppenförderungen durchgeführt werden.

Leseförderung

Lesen ist eine Schlüsselqualifikation, die für die spätere Schullaufbahn, aber auch für die spätere Lebensbewältigung von großer Bedeutung ist. Unser Ziel ist es daher, Lesefreude, Leseinteresse und Lesekompetenz zu wecken und zu fördern
Neben der kontinuierlichen Leseförderung kommt der Lesemotivation eine wesentliche Bedeutung zu. Unser Ziel ist es, Kinder zum Bücherlesen zu „verlocken“, Interesse am Lesen zu entwickeln und Lesefreude zu wecken und zu erhalten. Hier wird eine Auswahl unserer Maßnahmen aufgelistet, die zur Förderung der Lesekompetenz beitragen:
• regelmäßiges Vorlesen für die Kinder in den Klassen
• Anregen des gemeinsamen Lesens im Elternhaus (z.B. durch Leseverträge)
• gemeinsames Lesen von Ganzschriften mit Rücksicht auf verschiedene Leseinteressen
• Mithilfe von Lesepaten in den Klassen (Lesemütter,-väter,-omas, -opas etc. lesen regelmäßig mit kleinen Gruppen von Kindern)
• Teilnahme am bundesweiten Vorlesetag (jährlich im November, Initiative der Stiftung Lesen)
• vielfach Bücherregale mit Bücherauswahl in den Klassen
schuleigene Bücherei, die die Kinder regelmäßig aufsuchen, um sich dort Bücher auszuleihen
• Schullizenz der Internet-Plattformen „Antolin“ und „onilo“
• außerunterrichtliches Angebot des Leseclubs (betreutes Angebot zur Leseförderung, Stiftung Lesen)


Nationalparkschule

Siehe Leitmotive/gesund und nachhaltig/Nationalparkschule

Nikolausfeier

siehe Schuleben/Aula-Feiern/Feste


Offener Ganztag

Siehe OGS

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Schule:
Schulbeginn: 08.00 Uhr
Schulschluss nach der vierten Unterrichtsstunde: 11.30 Uhr
Schulschluss nach der fünften Unterrichtsstunde: 12.30 Uhr
Schulschluss nach der sechsten Unterrichtsstunde: 13.15 Uhr
Öffnungszeiten Sekretariat:
Montags bis freitags in der Zeit von 07.45 – 10.00 Uhr

Öffnungszeiten Offene Ganztagsschule (OGS)
• während der Schulzeit:
Montags bis freitags: 11.30 – 16.30 Uhr
Abholzeiten ab: 15.00 und 16.00 Uhr

• in den Schulferien und an Brückentagen:
Osterferien: 2. Woche
Sommerferien: 1.-3./4-6.Woche im Wechsel
Herbstferien: 2. Woche
Weihnachtsferien: Ab 1. Werktag nach Neujahr
Jeweils von 08.00 – 14.00 bzw. 16.30 Uhr
siehe auch OGS


Pausen

Siehe Über uns/die Schule/Außengelände und bewegte Schule/Schulhof und Oragnisation/Unterrichtszeiten/Pausen

Projekttag zur Gewaltprävention

siehe Leitmotive/ich+du/Projekttag

Projektwoche

siehe zu Schulleben/Projektwochen und Schulfeste


Radfahrausbildung

siehe Leitmotive/gesund und nachhaltig/Verkehrserziehung

Regeln

siehe Organisation/Formulare/ErziehungsvereinbarungLeitmotive ich+Du/Regeln der Schule


Schulbücher

Aus Mitteln des Schulträgers und der Eltern werden zu Beginn des Schuljahres allen Schulkindern von der Schule gekaufte Schulbücher zur Verfügung gestellt. Ein Teil der Bücher gilt als Verbrauchsmaterial und kann am Ende eines Schuljahres nicht weiterverwendet werden. Ein anderer Teil wird den Kindern als Ausleihbücher zur Verfügung gestellt. Diese sind pfleglich zu behandeln und Ende des Schuljahres in einem guten Allgemeinzustand zurückzugeben, damit sie im nächsten Schuljahr weiterverliehen werden können. Kommt das Ausleihbuch in einem nicht gebrauchsfähigen Zustand zurück, so ist eine Kostenerstattung in Höhe von zwei Dritteln des Anschaffungspreises zu leisten. Der Elternanteil für die Anschaffung von Schulbüchern liegt bei 20€.

Schulbus und Busregeln

Es gibt aktuell drei Buslinien, die von unseren Schulkindern genutzt werden können.
Linie 1 für Schulkinder aus Düttling, Hergarten, Heimbach (Haltestelle Hillbach)
Düttling Bhst. – Hergarten Bhst. (Zum hohen Schirm) – Hergarten Bhst. (Altes Rathaus) – Hergarten Bhst. (Kirche) – Heimbach Bhst. (Hillbach) – Grundschule Schönblick
Linie 2 für Schulkinder aus Vlatten, Heimbach (Haltestelle Volksbank)
Vlatten Bhst. (Quellenstraße) – Vlatten Bhst. (Ehemalige Post, Auf der Hostert/Mönicher Heck) – Vlatten Bhst. (Weberstraße) – Heimbach Bhst. (Volksbank) – Grundschule Schönblick
Linie 3 für Schulkinder aus Hausen, Blens (Abenden)
Blens 7.30 Uhr – Hausen Kirche 7.35 Uhr – Hausen Mitte 7.37 Uhr – Grunschule Schönblick 7.45 Uhr

Die Busregeln gibt es hier: Organisation/Schulordung/Regeln

Schule von acht bis eins (Betreuungsangebot)

Öffnungszeiten
• während der Schulzeit:
Montag – Freitag 11.30 – 13.15 Uhr
• in den Ferien:
Die „Schule von acht bis eins“ ist eine verlässliche Betreuung während der Schulzeit. Eine Ferienbetreuung ist nicht inbegriffen. Es besteht die Möglichkeit, eine wöchentliche Betreuung von 08.00 -14.00 bzw. 16.30 Uhr (inklusive Mittagessen) gegen einen Aufpreis zuzubuchen.
Osterferien: 2. Woche
Sommerferien: 1.-3./4-6.Woche im Wechsel
Herbstferien: 2. Woche
Weihnachtsferien: Ab 1. Werktag nach Neujahr

Schulkonferenz:

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Elternvertretungen und Lehrkräfte an. Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule. Die Schulleitung nimmt mit beratender Stimme teil, gibt bei Stimmengleichheit durch sein Votum den Ausschlag.

Schulteam

siehe Über uns/Team

Schwimmunterricht

siehe Leitmotive/bewegte Schule/Schwimmen

Sekretariat

siehe Öffnungszeiten

Sport

siehe Leitmotive/bewegte Schule

Streitschlichtung

siehe Leitmotive/ich+Du/Streitschlichtung


Tag der offenen Tür

Im jährlichen Wechsel finden an der Schule Projektwochen und Schulfeste statt. Der Tag der offenen Tür findet im Anschluss an eine Projektwoche statt. Bei dieser Gelegenheit können die Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer ihr Thema den interessierten Besuchern präsentierten. Am Tag des Schulfestes bieten Eltern, Schülerinnen und Schüler und das ganze Schulteam den Besuchern der Schule unterschiedliche Programmpunkte und Aktivitäten an. Bei dieser Gelegenheit kann man u.a. das Gebäude, seine Einrichtung und Ausstattung besichtigen. Beide Anlässe ( Tag der offenen Tür/Schulfest) werden vom Förderverein der Schule mit viel Engagement unterstützt. Für das leibliche Wohl wird gesorgt.
siehe auch Schulleben/Projektwochen und Schulfeste

Terminkalender

siehe Termine

Trainingsraum

siehe Leitmotive/ich+Du/Regeln der Schule


Unterrichtszeiten

siehe Organisation/Unterrichtszeiten


Verkehrserziehung

siehe Leitmotive/gesund und nachhaltig/Verkehrerziehung


Zahngesundheit

Der Arbeitskreis Zahngesundheit (Zusammenschluss der im Kreis Düren vertretenen gesetzlichen Krankenkassen und des Gesundheitsamtes des Kreises Düren) besucht zweimal im Jahr unsere Schule und setzt zum einen den gesetzlichen Auftrag der regelmäßigen vorbeugenden Zahngesundheitspflege (Reihenuntersuchung durch einen Zahnarzt) und zum anderen den der Gruppenprophylaxe (für jeden Jahrgang getrennt und mit unterschiedlichen Zielen) um.

Zeugnisse

Zum Halbjahresende (Ende Januar/Anfang Februar) und Schuljahresende (vor den Sommerferien) erhalten die Schülerinnen und Schüler ihre Zeugnisse. In den Klassen 1 und 2 gibt es nur Zeugnisse am Ende des Schuljahres. Das Zeugnis dokumentiert die Beobachtungen im Bereich des Arbeits- und Sozialverhaltens und die Leistungen in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Sachunterricht, Kunst, Musik, Religion und Sport.