Sehr geehrte Eltern,

in der gemeinsamen Sitzung der Schulpflegschaft, Lehrerkonferenz und Schulkonferenz wurden die schulischen Mitwirkungsgremien für das Schuljahr 2021/2022 gewählt. Die Wahlen ergaben folgende Ergebnisse:

  1. Schulpflegschaft:

Vorsitzende: Frau Alexandra Waider          Stellvertreterin: Frau Karlien Victor

  1. Mitglieder der Schulkonferenz:

Frau Waider, Frau Victor, Frau Kemmerling als Vertretung der Eltern

Frau Gast, Frau Roentgen, Herr Ruskowski als Vertretung der Lehrkräfte

Weitere Ergebnisse und Mitteilungen aus der Sitzung:

  • Terminkalender

Der Terminkalender der Schule (s. Anhang) gibt einen Überblick über die wichtigsten  Termine  im laufenden  Schuljahr. Aufgrund der Corona-Pandemie entfallen einige Termine definitiv. Bei anderen Terminen gilt es abzuwarten, ob eine Durchführung möglich sein wird. Gesonderte Elternbriefe zu den meisten Terminen werden in der Regel spätestens eine Woche vor dem Termin weitergeleitet.

  • ESIS

Seit einem Jahr stellt die Schule Mitteilungen an die Eltern digital ein. Der Informationsaustausch gelingt dadurch schnell und nachhaltig. Es ist allerdings erkennbar, dass einige Eltern die Schulbriefe nicht immer zeitnah lesen. Die Schule bittet alle Eltern zukünftig um zeitnahe Kenntnisnahme der Schulbriefe und Rückmeldung bei entsprechender Bitte.

  • Logineo LMS

Mit Logineo LMS, der Lernplattform des Landes NRW, konnte im vergangenen Jahr das Distanzlernen strukturiert und nachhaltig online durchgeführt werden. Schülerinnen und Schüler, die das Lernen zuhause aus unterschiedlichen Gründen nicht durchführen konnten, nahmen in der Schule an der pädagogischen Betreuung teil.

Aktuell findet ein Testlauf mit Logineo LMS statt. Es wird geprüft, ob die „alten“ Schülerinnen und Schüler richtig in die neuen Klassen übertragen wurden und ob alle Passwörter weiterhin bekannt sind. Die Eltern der Schulneulinge haben alle notwendigen Anleitungen zur Registrierung ihres Kindes erhalten und erproben nun ebenfalls das Abholen und Einstellen von Aufgabenformaten.

Bei fehlenden technischen Voraussetzungen melden Sie sich bitte bei den Klassenleitungen, bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an Frau Graf      (v.graf@ggs-schoenblick.de) und geben dabei Ihre Telefonnummer an (s. auch Elternbrief Testlauf vom 07.09.2021).

  • Baumaßnahmen

Die Baumaßnahmen sind um einige Wochen im Verzug. Ein Grund dafür ist auch die Flutkatastrophe, die direkt und indirekt die an der Schule tätigen Handwerksbetriebe betroffen hat.

  • Turnhalle

Aktuell finden noch Installationsarbeiten in den Geräteräumen der Turnhalle statt. Die Turnhalle kann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fläche (ca. zwei Drittel der Halle) für den Unterricht und den Turnverein genutzt werden. Aus Infektionsschutz-gründen findet der Schulsport allerdings in der Regel draußen statt.

  • Vandalismus und Verschmutzung

Leider werden der Bereich hinter der Schule (Minifeld) und das mit einem Bauzaun umgebene Schulgebäude immer wieder von Jugendlichen „heimgesucht“. Jugendliche hinterlassen Glasscherben, Zigarettenkippen und Imbissrückstände auf dem Minifeld der Schule und werfen vom Schuldach Kieselsteine auf den Schulhof. Am Baugerüst wird sich regelmäßig vergriffen. Die Schule fordert schnellstmöglich die Installation einer Videokamera, um weiteren Beschädigungen und Verschmutzungen entgegenzuwirken.

  • Digitale Ausstattung

Um Unterrichtsinhalte digital zu präsentieren, wünscht die Schule die Anschaffung zweier Dokumentenkameras. Darüber hinaus wird die Anschaffung eines Tabletwagens erbeten. Der Stadt Heimbach stehen 25 Ipads zur Verfügung, die noch nicht für die schulische Nutzung freigegeben wurden. Mit Hilfe eines Tabletwagens sollen die Ipads zukünftig sicher gelagert und schnell geladen werden. Bezüglich der Finanzierung  sollen Gespräche zwischen Schule, Schulträger und Förderverein geführt werden.

  • Kontaktdaten der Schulpflegschaftsvorsitzenden

 

Über Fragen und Anregungen, die unserer Schule dienlich sein könnten, freuen wir uns sehr!!!    

Im Anhang finden Sie die aktuellen Quarantäneregelungen des Landes!

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Dunkel                                                                                                                                                                                 Alexandra Waider

(Schulleiter)                                                                                                                                                                           (Schulpflegschaftsvorsitzende)

 

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  • Quarantäneregelungen

Laut Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gelten ab dem 13. September

für den Bereich der Schule neue Quarantäneregelungen:

 

  • Im Falle einer PCR-bestätigten SARS-CoV-2-Infektion bei einer Person im Klassen- oder Kursverband, einschließlich Lehrkräften und sonstigem Personal, ist die Anordnung einer Absonderung in der Regel auf den nachweislich infizierten Fall zu beschränken.
  • Weitergehende Quarantäneanordnungen für Kontaktpersonen sind nur mit Augenmaß in Abhängigkeit von der Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen einschließlich eines Lüftungskonzeptes mit Frischluftzufuhr, des Testkonzepts und der Regelungen zum Tragen medizinischer Schutzmasken zu treffen. Die zuständige Gesundheitsbehörde trifft die jeweils erforderlichen Maßnahmen.
  • Erhält die zuständige Behörde von Seiten der Schule keine gegenteiligen Hinweise, ist davon auszugehen, dass die o.g. allgemeinen Hygienemaßnahmen einschließlich Lüftungskonzepten mit Frischluftzufuhr (AHA+L) konsequent eingehalten wurden. In diesen Fällen ist regelhaft keine individuelle Kontaktpersonennachverfolgung (KPN) im Schulsetting aufzunehmen. Dies gilt auch für die Betreuung von Kindern im Rahmen des Offenen Ganztags (OGS) und sonstiger schulischer Betreuungsangebote, sofern auch dort die Hygienemaßnahmen einschließlich Lüftungskonzepten mit Frischluftzufuhr konsequent angewendet wurden.
  • Die Schulen sehen für Unterrichtseinheiten, bei denen die konsequente Einhaltung bestimmter Hygienemaßnahmen nicht mit den pädagogischen Erfordernissen und Zielen vereinbar sind (zum Beispiel Maskentragen im Sportunterricht), Ausnahmen vor. Erhalten die zuständigen Behörden keine gegenteiligen Hinweise durch die Schule, ist auch in diesen Fällen keine individuelle KPN aufzunehmen.
  • Eine individuelle KPN im Schulsetting ist in der Regel nur noch dann erforderlich, wenn es Hinweise gibt, dass die allgemeinen Hygienemaßnahmen nicht eingehalten wurden oder anderweitige Anhaltspunkte vorliegen, die weiterführende Maßnahmen aus Sicht der zuständigen Behörde notwendig machen (z. B. Ausbruchsgeschehen, Hinweis auf Zirkulation neuer besorgniserregender VOC).
  • Erfolgt nach einer individuellen KPN eine Absonderungsanordnung, kann die Quarantäne für asymptomatische Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen frühzeitig beendet werden, wenn frühestens am 5. Tag ein PCR-Test oder ein qualitativ hochwertiger Antigen-Schnelltest aus der Liste des Paul-Ehrlich-Instituts ein negatives Testergebnis aufweist.